agb
1. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote und/oder Leistungen der andcom Werbe- und Kommunikations KG (im folgenden &com) erfolgen - unbeschadet abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall - ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichungen zu diesen AGB bedürfen in jedem einzelnen Fall der im Vorhinein und schriftlich erteilten Zustimmung durch &com.
2. Angebote und Auftragsbestätigung
Grundlage für die von &com zu erbringenden Leistungen ist der vom Auftraggeber (im folgenden AG) erteilte Auftrag sowie die von diesem zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
Ein Auftrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von &com oder durch Bewirken der Leistung zustande; reines Stillschweigen von &com alleine gilt nicht als Annahme eines Auftrages.
Weicht die Auftragsbestätigung bzw. die Leistung von der Bestellung ab, so gilt diese als vom AG genehmigt, sofern er nicht binnen einer Frist von drei Tagen schriftlich Gegenteiliges mitteilt.
3. Rechte und Pflichten von &com
&com wird die Interessen des AG angemessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und umsichtigen Kaufmannes wahrnehmen.
&com ist nicht verpflichtet, die vom AG übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen auf Vollständigkeit, Richtigkeit sowie darauf prüfen, ob diese für den beabsichtigten Verwendungszweck geeignet sind, in Rechte Dritter eingreifen oder gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markenschutzgesetz etc.) verstoßen.
Die Leistungen von &com sind im Zweifel teilbar.
&com ist nicht verpflichtet, im Zuge eines Auftrages/Projektes entstandene bzw. generierte Daten über das Ende eines Projektes hinaus zu speichern oder sonst für den AG verfügbar zu halten.
Ohne gesonderten Auftrag wird &com den AG nicht auf allfällige mit der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen verbundene Risiken, insbesondere solche rechtlicher Natur (unlauterer Wettbewerb, Markenschutz u.dgl.), hinweisen. Sofern der AG dies wünscht, wird &com die erbrachten Leistungen und Maßnahmen auf deren Vereinbarkeit mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen prüfen und den AG auf allfällige Bedenken schriftlich hinweisen. Dies setzt jedoch einen im Vorhinein schriftlich erteilten Auftrag des AG voraus; der AG wird die dabei anfallenden Kosten, etwa Rechtsberatungskosten, selbst tragen.
&com wird sich bemühen, sämtliche Leistungen termingerecht zu erbringen. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen ein, so wird &com angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Überschreitung der festgelegten Termine und Fristen zu vermeiden bzw. die Verzögerung im Rahmen zu halten. Wird der Beginn der Ausführung einer Leistung verzögert oder treten während der Ausführung Verzögerungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umständen ein, die in der Sphäre des AG liegen, so verlängern sich die festgelegten Termine in einem angemessenen Umfang. Von &com nicht verschuldete Leistungshindernisse wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebs- oder Lieferstörungen, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene Verlängerung der Leistungsfristen und -termine.
&com ist nach freiem Ermessen berechtigt, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). &com ist verpflichtet, Besorgungsgehilfen sorgfältig auszuwählen.
Der AG ist mit einer Übermittlung von Daten und Informationen per Email bis auf schriftlichen Widerruf einverstanden. &com übermittelt Daten in standardisierten Formaten (Word, .pdf) an den AG.
4. Mitwirkungspflichten des AG
Der AG ist verpflichtet, &com nach besten Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Der AG ist insbesondere verpflichtet, &com alle zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen und über alle für die Abwicklung eines Auftrages relevanten Umstände und Vorgänge informieren.
Der AG ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Für Verletzung derartiger Rechte besteht keine Haftung seitens &com. Wird &com wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der AG &com schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
5. Änderungen/Abweichungen
Kosten, die auf einer nachträglichen Änderung oder Anpassung der Bestellung beruhen, werden ausschließlich vom AG getragen.
6. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
&com ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des AG, in jedem Fall aber auf Rechnung des AG.
&com wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
7. Honorar/Zahlung
Das Honorar berechnet sich aus den in den Einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbe-Agenturen (empfohlen vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich) angegebenen Prozentsätzen auf Basis des Werbebudgets. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese, andernfalls jede Leistung einzeln verrechnet wird. Das Werbebudget umfasst sämtliche mit dem Umfang der Leistung voraussichtlich verbundene Kosten (einschließlich der Kosten für nachträglich erteilte Aufträge) für einen Zeitraum von 12 Monaten exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, und zwar unabhängig davon, ob innerhalb dieses Zeitraumes die budgetierten Kosten anfallen oder nicht. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Leistung erhöhen, so ist &com berechtigt, das Honorar entsprechend anzupassen. Ist jedoch abzusehen, dass die von &com veranschlagten Kosten um mehr als 10 % überschritten werden, hat &com den AG auf die höheren Kosten hinzuweisen. Widerspricht der AG nicht binnen 3 (drei) Werktagen schriftlich gegen diese Kostenüberschreitung und gibt er nicht gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt, gelten die erhöhten Kosten als vom AG genehmigt. Sofern Leistungen nicht durch das Honorar abgegolten sind, werden diese gesondert entlohnt.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig.
Das vereinbarte, hilfsweise angemessene Entgelt gebührt &com auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Auftrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre von &com gelegen sind.
Nimmt &com an Präsentationen teil, steht diesem ein angemessenes Honorar zu, mit welchem – mangels anderer Vereinbarung – mindestens der gesamte aufgrund der Präsentation entstandene Personal- und Sachaufwand sowie allfällige damit in Zusammenhang stehende Kosten und Auslagen von &com abgegolten sind.
Mangels abweichender Vereinbarung ist bei Auftragsbestätigung 1/3 der Vergütung zur Zahlung fällig. &com ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen und Kostenvorschüsse zu verlangen.
Spesen (z.B. für Reisen, Übernachtung) sind gesondert zu vergüten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das angegebene Konto von &com erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.
Kostenvoranschläge von &com sind unverbindlich.
Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung, ohne Verpflichtung zur Vorlage und Protesterhebung und nur zahlungshalber angenommen.
Bei auch bloß objektivem Zahlungsverzug hat der AG Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1 % pro Monat zu entrichten. Allenfalls gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den AG als nicht gewährt. Im Fall auch des bloß objektiven Verzuges verpflichtet sich der AG, die zur Einbringlichmachung der Forderung anlaufenden Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
Wird über den AG ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des AG mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exekutionsverfahren gegen den AG eingeleitet, tritt eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des AG ein, erfolgen nicht vollkommen unbedenkliche Kreditauskünfte über den AG oder befindet sich der AG gegenüber &com in Zahlungsverzug, so ist &com berechtigt, die sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Beträge zu verlangen. Weiters ist &com in jedem dieser Fälle berechtigt, weitere von &com auftragsbestätigte Leistungen auch dann von Vorauskasse oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.
8. Eigentumsvorbehalt
&com behält sich das Eigentumsrecht an allen Leistungen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfen, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, etc.) einschließlich jener aus Präsentationen vor. Der AG hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Daten, Datenträgern oder sonstigen Unterlagen.
Sofern &com nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt wird, bleiben sämtliche Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen, im Eigentum von &com. Der AG ist in diesem Fall nicht berechtigt, diese zu nutzen und ist verpflichtet, diese unverzüglich &com zurückzustellen. Ohne ausdrückliche Zustimmung von &com ist die Weitergabe der Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung unzulässig.
Änderungen von Leistungen von &com, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den AG oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von &com und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von &com gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist &com berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
9. Gewerbliche Schutzrechte/Datenschutz
Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung räumt &com dem AG auf Dauer des Vertragsverhältnisses an sämtlichen in oder aus Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag stehenden Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, wie insbesondere an sämtlichen Texten, Graphiken, Bildern, Layouts, Ideen, Konzepten, Plänen, Skizzen, Werbemitteln, Filmen, Entwürfen, Designs, Kennzeichen etc. ein auf die Republik Österreich beschränktes sowie ein Jahr ab Übergabe der Leistung befristetes Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) ein. Der sachliche Umfang dieses Nutzungsrechtes richtet sich jeweils nach dem Zweck des einzelnen Auftrages bzw. der einzelnen Maßnahme.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wird &com dafür Sorge tragen, dass mit jenen Dritten entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen werden, so dass sichergestellt ist, dass &com die Nutzungsrechte an diesen Leistungen im Sinne dieses Vertragspunktes erhält.
Änderungen von Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, sind nur mit Zustimmung von &com bzw. des Urhebers zulässig.
Der AG erwirbt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Rechnungen jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich Vervielfältigungsrechte). Bis zu diesem Zeitpunkt ist der AG nur auf jederzeitigen Widerruf zur Nutzung berechtigt. Das Eigentum an den Leistungen verbleibt bei &com. &com ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Unterlassung jeglicher Nutzung von erbrachten Leistungen zu verlangen.
Der AG leistet &com dafür Gewähr, dass an allen übermittelten Unterlagen und Daten keine Rechte Dritter bestehen. Der AG hält &com hinsichtlich allfälliger Ansprüche einschließlich der Kosten zur Abwehr schad- und klaglos.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von &com ist der AG nicht berechtigt, die von &com erbrachten Leistungen (einschließlich allfälliger Werbemittel) über den ursprünglich vereinbarten Zweck, für welche &com die konzeptionelle oder gestalterische Vorlage erarbeitet hat, nach Vertragsende zu nutzen. &com hat dafür Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das diesbezügliche Benützungsentgelt beträgt im 1. Jahr nach Vertragsende das gesamte, im 2. Jahr nach Vertragsende die Hälfte und im 3. Jahr nach Vertragsende ein Viertel des ursprünglich vereinbarten Honorars.
&com ist berechtigt, bei allen Werbemaßnahmen und auf allen Werbemitteln auf sich bzw. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem AG dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Darüber hinaus ist &com berechtigt, auf bzw. in eigenen Werbeträgern (z.B. Homepage) den AG mit Namen und Firmenlogo zu erwähnen und auf die bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
10. Gewährleistung
&com leistet ohne ausdrückliche schriftliche Zusage keine Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit der Leistungen.
Der AG ist bei sonstigem Verlust jeglicher Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit verpflichtet, die Leistung von &com unverzüglich und eingehend – auch hinsichtlich der Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck – zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich zu rügen. Der AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Leistungsteil entfallende Zahlungen deshalb zurückzuhalten, weil ein anderer Leistungsteil wesentliche Mängel aufweist. Jegliche Ansprüche auf Gewährleistung sind solange gehemmt, als sich der AG in Zahlungsverzug befindet; diese Hemmung hindert jedoch nicht den Beginn, Lauf und Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Der AG ist verpflichtet, &com bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen (wie Zutritt, Einsicht in Unterlagen, etc.) zu ermöglichen. Kommt der AG bei der Mängelbehebung seiner Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Mahnung durch &com nicht nach, ist die Geltendmachung jeglicher Ansprüche, die aus einer mangelhaften Leistung resultieren, ausgeschlossen.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von &com ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom AG zu beweisen.
11. Haftung
Eine Haftung von &com für Schadenersatzansprüche insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen, ist dem Grunde nach auf solche Schäden beschränkt, die von &com nachweislich vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Der Höhe nach ist eine Haftung pro Schadensfall/pro Projekt mit dem Netto-Auftragswert (exkl. Umsatzsteuer) beschränkt. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb eines Jahres ab Leistungstermin gerichtlich geltend gemacht werden. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
12. Aufrechnungsverbot, Vertragsübernahme, Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des AG gegen Forderungen von &com ist ausgeschlossen.
&com ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung zum AG im Wege der Vertragsübernahme auf einen Dritten zu übertragen. Der AG ist von einer Vertragsübernahme zu verständigen. Mit der Vertragsübernahme scheidet &com aus dem Vertragsverhältnis aus und der Dritte tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag ein. Eine Abtretung von Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung ist darüber hinaus nur im Rahmen des § 1396 ABGB zulässig.
Solange der AG nicht sämtliche Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit &com erfüllt hat, ist &com berechtigt, sämtliche Leistungen und Lieferungen zurückzubehalten.
13. Rücktrittsrecht
Auf Dauer abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Seite mittels eingeschriebenen Briefs unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens nach Ablauf eines Jahres.
&com ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn (I) der AG gegen eine nicht bloß unwesentliche vertragliche Pflicht verstößt und diesen Verstoß trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, wobei der mehrmalige Verstoß gegen auch bloß unwesentliche vertragliche Pflichten als wesentliche Vertragsverletzung zu werten ist (II) die Leistung aus von &com nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden kann, (III) über den AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird, (IV) ein Ereignis höherer Gewalt eintritt, welches &com an der Erbringung der Leistung hindert, oder (V) sonst ein Grund vorliegt, der es &com erheblich erschwert, seine Leistungen zu erbringen.
Sollte &com vor dem Rücktritt Fremdleistungen in Auftrag gegeben haben (insbesondere Buchungen und Reservierungen von Medien), die sich auf einen Zeitraum nach Vertragsende beziehen, so wird &com Rechte und Pflichten daraus mit dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung auf den AG übertragen. Unbeschadet davon sind allfällige daraus zustehende Honorar- oder Aufwandsersatzansprüche.
14. Sonstiges
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Wien und die ausschließliche Zuständigkeit des in Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. &com bleibt jedoch berechtigt, den AG an seinem Sitz zu klagen.
Zusagen von &com oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall der schriftlichen Bestätigung durch &com Zustellungen von &com an den AG erfolgen an die vom AG zuletzt bekannt gegebene Anschrift.
Stand Oktober 2009
